Jahresabschluss

Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ist das finale betriebswirtschaftliche Ergebnis des Wirtschaftsjahres des Unternehmens. Je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens müssen weitere gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile wie der Anhang und der Lagebericht erstellt werden.
Der Jahresabschluss stellt die Basis für die zu erstellenden jährlichen Steuererklärungen dar und muss entsprechend im Bundesanzeiger hinterlegt oder veröffentlicht werden. Zudem hat der Jahresabschluss eine Informationsfunktion für Gesellschafter, Banken und andere Institute. 
Für Unternehmer, die gesetzlich nicht verpflichtet sind Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu erstellen, erstellen wir die jährliche Einnahmenüberschussrechnung.

✔ Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht

✔ Erstellung weiterer gesetzlich vorsgeschriebener Bestandteile des Jahresabschlusses

✔ Erstellung von Eröffungs- und Zwischenbilanzen

✔ Erstellung von Aufgabe- und Liquidationsbilanzen

✔ Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen

✔ Erstellung von Einnahmeüberschussrechnungen