Steuererklärung
Der Abschluss jedes Kalenderjahres, Geschäftsjahres oder eines bestimmten steuerpflichtigen Vorfalls (z.b. Erbfall) verpflichtet beinahe immerzu zur Abgabe einer Steuererklärung oder mehrerer Steuererklärungen.
Die Steuererklärungen sind elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, hierzu zählen nicht nur die Steuerformulare sondern auch die E-Bilanz inkl. weiterer Bestandteile oder die Einnahmenüberschussrechnung. Die Steuererklärungen dienen dem Finanzamt als Besteuerungsgrundlage sowie auch zur Festsetzung von künftigen Vorauszahlungen.
Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Abgabepflichten und erstellen Ihnen hierzu die notwendigen Steuererklärungen und betreuen Sie bei dem weiteren Verlauf der Festsetzungen bis zur endgültigen Veranlagung.
Erstellung von Einkommensteuererklärungen
Erstellung von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
Erstellung von Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen
Erstellung von gesondert- und einheitlichen Feststellungen
Bescheidprüfungen
Herab- und Heraufsetzungsanträge